Stolzenhoff Catering Company GmbH
Vertragsabschluss
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von Stolzenhoff Catering Company GmbH angebotenen Leistungen, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, schriftlich oder mündlich bestellt hat. Der Kunde versichert mit seiner Bestellung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben alle anderen gültig. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler behalten wir uns vor.
Lieferung / Lieferbedingungen
Die Anlieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Lieferzusagen bezüglich der Lieferuhrzeit werden wir nach besten Kräften einhalten. Eventuelle Zeitüberschreitungen berechtigen jedoch nicht zum Auftragsrücktritt, zur Annahmeverweigerung oder Rechnungsminderung. Grundsätzlich kann mit Zeitverschiebungen von max. 30 Minuten nach gewünschtem Termin gerechnet werden. Für Verspätung und Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche.
Anlieferungskosten
Die Anlieferungskosten richten sich nach Aufwand und Lieferort und sind individuell bei einem der Kundenberater zu erfragen.
Abholung / Rückgabe von Leihgegenständen
Das zur Verfügung gestellte Equipment (Geschirr, Theken, Technik, etc.) erfolgt auf Leihwaren. Dieses wird, je nach Vereinbarung, selbstständig an die Stolzenhoff Catering Company GmbH zurückgeführt oder aber durch die Stolzenhoff Catering Company GmbH abgeholt. Sie haben die Möglichkeit das Leergut innerhalb von 3 Werktagen nach Liefertermin an uns zurückzuführen. Das Leergut ist ausschließlich bei der Leergutannahme an folgendem Standort zurückzuführen:
Foodmanufaktur & Meisterfleischerei Stolzenhoff GmbH & Co. KG
An der Wethmarheide 28
44536 Lünen
Sie haben natürlich auch die Möglichkeit das Leergut durch die Stolzenhoff Catering Company GmbH abholen zu lassen. Diesbezüglich ist ein Abholtermin mit unserer Kundenberatung zu vereinbaren. Dieser muss uns spätestens 10 Tage vor Liefertermin mitgeteilt werden. In diesem Fall möchten wir Sie bitten das Leergut (frei von Speiseresten) vor Eintreffen unseres Personals zur Leergutabholung zusammenzustellen.
Bei einer Leergutabholung durch die Stolzenhoff Catering Company GmbH fällt eine Pauschale zur Leergutabholung an. Die Höhe der Pauschale ist abhängig von der Lieferadresse. Der Kunde ist verpflichtet die Leihwaren / das Leihzubehör sorgfältig zu behandeln.
Änderungen / Rücktritt von Bestellungen
Für Ihre bessere Planung zeigen wir uns gerne flexibel bezüglich Änderungen der in der Bestellung angegebenen Personenzahl. Sie haben die Möglichkeit, diese bis 14 Werktage vor Liefertermin noch zu ändern, danach können wir aus logistischen Gründen keine Änderungswünsche mehr berücksichtigen. Bei Stornierung einer aufgegebenen Bestellung werden Ihnen bis 14 Werktage vor Liefertermin 25%, bei 5 bis 14 Werktagen 50%, bei 1 bis 4 Tagen 75% und am Tag der Lieferung 100% der Bestellsumme berechnet.
Qualitätsanspruch
Wir sind stets bestrebt Speisen in höchster Qualität zu liefern und servieren. Sollten wir auf Ihrer Veranstaltung feststellen, dass mit zunehmenden Abendverlauf die Speisen nicht mehr den Qualitätsansprüchen genügen oder diese nicht mehr unbedenklich verzehrt werden können, behalten wir uns vor, diese Speisen ohne Rücksprache mit dem Kunden zu entsorgen.
Produktverfügbarkeit
Um Ihnen stets die beste Qualität bieten zu können, setzen wir hohe Ansprüche an unsere Lieferanten. Trotz bestmöglicher Planung kann es bei Frischeprodukten in Spitzenzeiten zu Lieferengpässen kommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns in diesem Falle vorbehalten die fehlende Komponente durch eine gleichwertige zu ersetzen.
Information zur Gestellung von Servicepersonal
Sollten Sie für Ihre Veranstaltung Servicepersonal bestellt haben, werden wir beim Buffet ein bisschen mehr auswerten, damit diese sich auch Speisen vom Buffet nehmen können. Denn oftmals sind die Arbeitszeiten sehr lange und es ist uns wichtig, das unser Servicepersonal sich wohlfühlt und einen guten Job am Gast leisten kann.
Reklamationen
Catering- & Partyservice-Bestellungen sind Fixgeschäfte. D. h. es gibt für Sie und uns nur diesen einen Termin, womit das Geschäft steht und fällt. Wir führen Ihre Bestellung nach bestem Wissen und Gewissen aus. Sollte dennoch einmal etwas nicht Ihren Wünschen entsprechen, zögern Sie bitte nicht und setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, damit wir sofort reagieren können. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unser Buffetpersonal bei der Buffetanlieferung oder aber telefonisch an unsere Zentrale, Telefonnummer 0231/427 86-0. Reklamationen die wir erst bei Rückgabe des Leerguts erhalten, können wir leider nicht mehr nachvollziehen bzw. berücksichtigen.
Haftungsausschuss
Schadensersatzansprüche des Kunden, aufgrund von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden, sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Bei höherer Gewalt und/oder behördlichen Auflagen/Änderungen übernehmen wir keine Haftung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort gilt der Sitz des Unternehmens in Lünen-Brambauer als vereinbart. Die Vertragsteile unterwerfen sich der Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Lünen. Es gilt deutsches Recht.
Zahlungskonditionen
Der Kunde erhält nach Abschluss der jeweiligen in Auftrag gegebenen Bestellung, von der Stolzenhoff Catering Company GmbH eine Rechnung über die zu bezahlenden Posten des Auftrags. Jede Rechnung ist mit einem kalendermäßigen Zahlungsziel versehen. Wird dieses Zahlungsziel überschritten, so gerät der Auftraggeber in Verzug und wird in unserem Mahnverfahren zur Zahlung zzgl. Mahnkosten aufgefordert. Rechnungen können per Überweisung oder direkt am Hauptsitz des Unternehmens in Lünen-Brambauer beglichen werden.
Stolzenhoff Catering Company GmbH
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
Inhaber: Helmut-Christian Stolzenhoff